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   VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12.NC   

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https://dejure.org/2013,15697
VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12.NC (https://dejure.org/2013,15697)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30.04.2013 - 9 L 608/12.NC (https://dejure.org/2013,15697)
VG Potsdam, Entscheidung vom 30. April 2013 - 9 L 608/12.NC (https://dejure.org/2013,15697)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12
    Auch das aus Art. 12 GG folgende Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung wird nicht verletzt, wenn ein etwaiger "verschwiegener" aber gleichwohl "freier" Platz durch einen anderen Bewerber eingenommen wird als denjenigen, der sich nicht rechtzeitig bei der Hochschule darum beworben hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 K 330/11 -, juris Rn. 28 ff. und Beschluss vom 1. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 -, juris Rn. 11 ff.).Die fristgemäße Stellung eines Antrags auf außerkapazitäre Zulassung war auch nicht mit Blick auf das Vorbringen der Antragstellerin entbehrlich, die innerkapazitären Ablehnungsbescheide seien so kurzfristig verschickt worden, dass ein Eingang vor Ablauf der Ausschlussfrist nicht sicher gewesen sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.1997 - B 2 S 819/97
    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12
    Auch das aus Art. 12 GG folgende Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung wird nicht verletzt, wenn ein etwaiger "verschwiegener" aber gleichwohl "freier" Platz durch einen anderen Bewerber eingenommen wird als denjenigen, der sich nicht rechtzeitig bei der Hochschule darum beworben hatte (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 K 330/11 -, juris Rn. 28 ff. und Beschluss vom 1. Dezember 1997 - B 2 S 819/97 -, juris Rn. 11 ff.).Die fristgemäße Stellung eines Antrags auf außerkapazitäre Zulassung war auch nicht mit Blick auf das Vorbringen der Antragstellerin entbehrlich, die innerkapazitären Ablehnungsbescheide seien so kurzfristig verschickt worden, dass ein Eingang vor Ablauf der Ausschlussfrist nicht sicher gewesen sei.
  • VG Berlin, 28.02.2006 - 12 A 1320.05
    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12
    Auch aus Art. 12 Abs. 1 GG ergibt sich nicht das Erfordernis, eine - grundsätzlich zulässige - Ausschlussfrist für außerkapazitäre Anträge so zu bemessen, dass die Entscheidung im Vergabeverfahren um einen innerkapazitären Studienplatz zuvor getroffen ist (Beschluss der Kammer vom 27. Februar 2013 - VG 9 L 665/12.NC -, vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 12 A 1320.05 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 5 M 11.10

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Passentziehung; Ausreiseverbot; begründete

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung bei Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - OVG 5 M 11.10 -, juris, Rn. 6) schon wegen der Versäumung der in § 2 Abs. 1 Satz 6 HVV bestimmten Frist keine hinreichende Aussicht auf Erfolg geboten hat, § 166 VwGO i. V. m. §§ 114, 121 Zivilprozessordnung.
  • VG Berlin, 14.11.2011 - 3 L 929.11

    Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 VergabeVO; Ausschlussfrist, Nichtausschöpfung

    Auszug aus VG Potsdam, 30.04.2013 - 9 L 608/12
    Denn es handelt sich nach der ausdrücklichen Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 6 HVV um eine Ausschlussfrist, bei der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels einer entsprechenden, in der Hochschulvergabeverordnung vorgesehenen speziellen Regelung nicht in Betracht kommt (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in Berlin VG Berlin, Beschluss vom 14. November 2011 - 3 L 929.11 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 29.01.2015 - 9 L 1021/14

    Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber

    Das Grundrecht auf freie Berufswahl steht der Fristenregelung nicht gegen (siehe jeweils m.w.N. etwa Beschlüsse der Kammer vom 30. April 2013 - VG 9 L 608/12.NC -, Juris Rn. 2, und vom 18. April 2013 - VG 9 L 27/13.NC - vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 12 A 1320.05 -, Juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 09.11.2016 - 1 L 428/16

    Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Der für die Zulassung zu einem Studiengang außerhalb der festgesetzten Kapazität erforderliche Zulassungsantrag (vgl. zum Antragserfordernis: VG Potsdam, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 9 L 1021/14 -, juris Rn. 10 und vom 30. April 2013 - 9 L 608/12.NC -, juris Rn. 2; VG Berlin, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 3 L 175.16 -, juris Rn. 14 ff., vom 14. November 2011 - 3 L 929.11 -, juris Rn. 4 und vom 16. Dezember 2005 - 3 A 766.05 -, juris Rn. 1; Zimmerling/Brehm, Hoschulkapazitätsrecht - Band 1, 2011, § 4 Rn. 67) ist auch nicht etwa in dem seitens der Antragstellerin im Rahmen des ordentlichen Bewerbungsverfahrens formularmäßig verwendeten Zulassungsantrag enthalten.
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